Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds sind interessant für Stifter, die ihr Vermögen auf Dauer sichern, ihre Wertvorstellungen und/oder den eigenen Namen erhalten, das Lebenswerk wahren ggf. Nachfolgeprobleme lösen und steuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen wollen.
Im Vergleich zur selbständigen Stiftung sind die Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds sowohl in der Einrichtung wie auch der Verwaltung mit geringerem Aufwand verbunden. Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds genießen die gleichen steuerlichen Vorteile wie die selbständige Stiftung.
Vorteile der Stiftungsfonds und treuhänderischen Stiftungen (Beispiele):
- Einrichtung in kurzem Zeitraum möglich
- Stifter wird dauerhaft von administrativen Aufgaben entbunden
- Stiften auch mit kleinerem Stiftungskapital (Ansparmodell)
Die Bürgerstiftung hat in 2006 die Treuhänderschaft für die Hildegard-Fischer-Stiftung und 2008 für die Günter und Ursula Meißner-Stiftung übernommen.
Der Eitel O. und Helga Höhne-Stiftungsfonds wurde 2012 gergündet.
Wenn Sie sich für die Möglichkeiten der Treuhandstiftung und Stiftungsfonds interessieren, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.