Durch Zustiftung von mindestens 500 € werden Sie Mitstifter bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner und erwerben dadurch gleichzeitig Stimmrecht im Stifterforum. Im Stifterforum können Sie die Geschicke der Stiftungsarbeit mitgestalten. Die Teilnahme am Stifterforum ist freiwillig. Die Zustiftungen bei der Bürgerstiftung betragen zwischen 500 € und 10.000 €.
Eine Zustiftung wird unwiderruflich dem Stiftungsvermögen zugeführt. Das Vermögen darf bis auf absolute Ausnahmefälle nicht angetastet werden und ist risikosicher angelegt. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erfolgt die Förderung gemeinnütziger Projekte und Initiativen im Werra-Meißner-Kreis. Die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und der Einsatz der Vermögenserträge wird durch das Regierungspräsidium und das Finanzamt kontrolliert.
Wer einen größeren Betrag gemeinnützig stiften und damit die eigenen Wertvorstellungen und den eigenen Namen erhalten möchte, kann unter dem Dach der Bürgerstiftung eine Treuhandstiftung oder einen Stiftungsfonds gründen. Erbschaften und Vermächtnisse gelten gemäß der Stiftungsverfassung grundsätzlich als Zustiftung, sofern der Erblasser nicht etwas anderes verfügt hat.
Zustiftungen an die Bürgerstiftung sind steuerlich begünstigt. Hinweise finden Sie hier.
Sichern Sie mit Ihrer Zustiftung die langfristige Arbeit der Bürgerstiftung Werra-Meißner!